Investitionsbooster für Robotik – Was bedeutet das konkret?
Am 26. Juni 2025 durch den Bundestag und am 11. Juli 2025 durch den Bundesrat verabschiedet, eröffnet der Investitionsbooster 2025 neue finanzielle Spielräume für Unternehmen. Insbesondere die Robotikbranche profitiert von den neuen Abschreibungsregelungen.
Steuerlich gefördert: Automatisierung mit Robotik
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, z. B. Roboterlösungen und Cobot Palettierer, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gekauft werden, gilt:
- 30 % degressive Abschreibung im Anschaffungsjahr
- Kein Antragsverfahren – die Steuerersparnis greift automatisch
Das heißt für Sie: Schnellere Amortisation, bessere Liquidität und geringeres Investitionsrisiko bei der Einführung von Robotik.